Ehegattensteuerrecht – Rund um das Ehegattensplitting
Rund um das Ehegattensplitting
Rund um das Ehegattensplitting
Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter bzw. des Vaters nach § 1615 l BGB gehört in der Praxis erfahrungsgemäß noch zu den unbekanntesten Ansprüchen, obwohl immer mehr Kinder nichtehelich geboren werden.
Das OLG Düsseldorf hat die ab dem 01.01.2021 geltenden Kindesunterhaltsbeträge veröffentlich. Die Anpassung der Unterhaltstabelle zum 01.01.2021 ist erforderlich, da durch die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder (3. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 03.11.2020) das Kindergeld und der Mindestunterhalt steigt.
Im Internet werben Einzelanwälte und Anwaltskanzleien über zahlreiche Plattformen bundesweit mit einer Online-Scheidung.
Carsten E. aus H. fragt: Ich habe einen 14-jährigen Sohn und lebe von der Mutter getrennt. Ich betreue den Sohn zwei Tage wöchentlich und alle 14 Tage am Wochenende – zum Teil auch noch in den Ferien. Er hat bei mir ein eigenes Zimmer. Außerdem komme ich der Unterhaltszahlung von monatlich 400 Euro nach. Das […]
http://rtlnord.de/nachrichten/quaelende-ungewissheit-diese-frau-aus-niedersachsen-will-endlich-wissen-wer-ihr-vater-ist.html Samenspendern wird oft vertragliche Anonymität zugesichert. Hält dieses Versprechen?
Wann muss der betreuende Elternteil auch den Barunterhalt für die Kinder sicherstellen?
Mithaftung des Ehegatten für Strom- und Gasrechnungen