Kanzleiprofil

In vielen Familien gibt es heftige Auseinandersetzungen. Eheleute lassen sich scheiden und streiten um die Betreuung ihrer Kinder, sie kämpfen um Unterhalt und die Aufteilung des ehelichen Vermögens. Die Hochzeit steht und fällt mit der Unterzeichnung des Ehevertrages. Und das Paar ohne Trauschein möchte ein Kind adoptieren.

Die Probleme sind vielfältig, die Lösungen oft sehr schwierig. Wir sind drei Rechtsanwältinnen und ausgewiesene Spezialisten im Bereich des Familienrecht, die über langjährige und „bunte“ Praxiserfahrung verfügen. Unsere Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen garantiert, daß unser theoretisches Wissen stets auf dem neuesten Stand ist. Das betrifft Änderungen der Gesetze und der Rechtsprechung. Auch an rechtspolitischen Diskussionen nehmen wir teil, um die Weiterentwicklung des Familienrechts mit zu gestalten.

Ihr familienrechtliches Problem können Sie uns anvertrauen. Gern erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Lösung – und setzen sie dann erfolgreich durch.

Familienrecht

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden viele Gesetze im Familienrecht mit großer Geschwindigkeit geändert. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass sich die gesellschaftlichen Vorstellungen über Ehe, Partnerschaft und Kindererziehung grundlegend gewandelt haben. Dieser soziale Wandel führte zu zahlreichen Neuregelungen wie z. B. das Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften, das Gewaltschutzgesetz und zu den Regelungen zur Klärung von biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft.

Das Familienrecht ist eine lebendige Angelegenheit, so wie die zu Grunde liegenden Probleme. Diese sind nur mit Hilfe von RechtsanwältInnen mit Spezialkenntnissen zu lösen. Diese finden Sie in unserer Kanzlei.

Teilbereiche

Bei uns werden Sie von drei Fachanwältinnen für Familienrecht betreut. Wir bieten Ihnen durch unsere enge Zusammenarbeit somit immer eine Ansprechpartnerin.

Abstammung

Die Abstammung eines Kindes umfasst die Feststellung, wer Mutter und Vater des Kindes sind.

Eheverträge

Das Gesetz regelt eheliche Rechte und Pflichten. Diese können vertraglich geändert werden.

Elterliche Sorge und Umgang

Eltern haben das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder. Ein Umgangsrecht haben neben Mutter und Vater auch Geschwister, Großeltern und Personen, zu denen die Kinder  eine enge Bindung haben.

Nichteheliche Lebens­gemeinschaft

nennt man das auf Dauer angelegte Zusammenleben eines unverheirateten Paares.

Scheidung

Ehe und Lebenspartnerschaften werden nach dem Zerrüttungsprinzip durch Beschluss des Familiengerichts geschieden.

Unterhalt

Das Gesetz bestimmt, wer in welchem Fall und gegenüber wem unterhaltsverpflichtet ist. Der Unterhalt kann auf Verwandtschaft, Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft beruhen. Auch die nichtehelichen Eltern können einen Unterhaltsanspruch haben.

Versorgungs­ausgleich

Der Versorgungsausgleich beinhaltet die hälftige Aufteilung der in der Ehezeit erworbenen Alters- und Invaliditätsanrechte.

Zugewinn- & Vermögensausgleich

Spätestens mit der Scheidung möchten die Eheleute das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen auseinandersetzen. Wie diese Auseinandersetzung zu erfolgen hat, hängt vom Güterstand der Eheleute ab.

Netzwerk

Zu Fragen aus anderen Rechtsgebieten arbeiten wir seit vielen Jahren mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, die über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Von diesem Netzwerk profitieren auch Sie.

Ihr familienrechtliches Problem können Sie uns anvertrauen. Gern erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Lösung – und setzen sie dann erfolgreich durch.