Jutta Wilkening

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Sozia

Jutta Wilkening Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht

Seit 15 Jahren arbeite ich als Fachanwältin für Familienrecht. Bei Trennung und Scheidung geraten die meisten Menschen in eine Lebenskrise, die noch bedrückender wird, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Das bisherige Leben gerät aus den Fugen und muss neu geordnet werden.

Hier stehe ich Ihnen mit meinem juristischen Fachwissen im Familienrecht zur Seite. Um nur wenige Beispiele zu nennen:

Der Unterhalt muss gefordert und notfalls auch gerichtlich im Eilverfahren durchgesetzt werden, oder überhöhte Forderungen sind abzuwehren.

Das Vermögen, das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, ist „gerecht“ aufzu- teilen. Dabei gelten die strengen Regeln des Güterrechts.

Bei einer fairen Aufteilung habe ich auch im Blick, wie z. B. die Altersversorgung der Ehe- leute aussieht. Es gilt der Grundsatz, dass Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit erwirt- schaftet wurden, zwischen den Eheleuten hälftig aufgeteilt werden. Dennoch kann es vernünftiger sein, dass man die Vermögenswerte und die Rentenanwartschaften vergleicht und eine andere Aufteilung findet, die den Interessen und Bedürfnissen mehr entspricht.

Überdies gibt es noch gibt es noch zahlreiche Lebensformen, in denen familienrechtliche Probleme auftauchen. Es sind die alleinerziehenden Mütter und Väter, die Probleme beim Umgang haben, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Bei neuen Vorschlägen wie z. B. dem Wechselmodell tauchen knifflige Probleme auf. Wie hoch ist der jeweilige Betreuungsunterhalt für die Eltern, welche Auswirkungen hat dies auf die Höhe des Kindesunterhaltes. Die nächste Frage ist, wer berechtigterweise nach einer Trennung das Kindergeld bezieht.

Damit bin ich bei dem großen Komplex der sozialrechtlichen Leistungen, die sich positiv oder negativ bei Trennung und Scheidung auswirken können.

Hier ergeben sich Berührungspunkte zwischen Familien- und Sozialrecht. Es sind komplizierte Fragen zu beantworten.

Das Sozialrecht soll dafür sorgen, dass Sie in Fragen der Existenzsicherung und des sozialen Ausgleichs abgesichert sind. Ich informiere Sie über Ihre gesetzlichen Ansprüche und stehe an Ihrer Seite, um sie durchzusetzen. Werden erbrachte Leistungen zurück-gefordert, vertrete ich Sie ebenfalls, selbstverständlich auch vor den Sozialgerichten.

Um diese Arbeit professionell zu bewältigen, habe ich mich auch zur Fachanwältin für Sozial- recht ausbilden lassen. Diese Spezialisierung befähigt mich, Leistungen des Partners und Sozialleistungen aufeinander abzustimmen und durchzusetzen, um nur einen kleinen Aus- schnitt der sozialrechtlichen Ansprüche aufzuführen.

Ich bin Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins und engagiere mich langjährig ehrenamtlich im Vorstand eines örtlichen Kinderschutzvereins.