Kinder vor Gericht – aber nicht ausnahmslos
So das Ergebnis einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April dieses Jahres (03.04.2023). Überprüft wurde eine Entscheidung des Amtsgerichtes, bestätigt durch das Oberlandesgericht. Beide Gerichte hatten den Umgang eines Vaters mit seinen Kindern bis Ende des Jahres 2024 ausgeschlossen, § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB.