Muss sich ein Vater mehr kümmern?

Roman K. aus Hannover fragt: „Meine Frau und ich haben uns vor zwei Jahren scheiden lassen. Für unseren gemeinsamen zehnjährigen Sohn zahle ich pünktlich den vereinbarten Unterhalt und bemühe mich auch, ihn trotz erheblicher beruflicher Belastungen mindestens einmal pro Woche für mehrere Stunden zu sehen – Übernachtungen inbegriffen. Trotzdem droht nun die Mutter mit juristischen Schritten, wenn ich mich nicht noch mehr um das Kind kümmere. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?“

Die HAZ-Familienexpertin Margarete Fabricius-Brand, Fachanwältin für Familienrecht und Diplom-Psychologin, antwortet:

Sie haben als Vater die Pflicht und das Recht zum Umgang – und zwar in dieser Reihenfolge. Das Umgangsrecht für Eltern und Kinder ist ein Grundrecht. Deswegen darf die Mutter die Umgangszeiten auch nicht „diktieren“. Was kann die Mutter tun? Sie kann einen Antrag auf Ausweitung des Umgangs beim Familiengericht stellen, über den innerhalb von vier Wochen verhandelt werden muss. Solche Anträge sind die Ausnahme, geht es doch meistens darum, dass ein Vater mehr Umgang mit seinem Kind haben möchte. Selten wird um die Pflicht zum Umgang gestritten. Die Mutter wird begründen, warum die väterliche Betreuung ausgeweitet werden soll. Ist es der Wunsch des Sohnes? Braucht er mehr die väterliche Erziehung? Oder geht es ihr vordringlich um die eigene Entlastung? Kosten für eine anderweitige Betreuung könnte sie – separat – geltend machen.

Sie sollten darlegen, dass Sie kein „Umgangsverweigerer“ sind, vielmehr Ihre beruflichen Belastungen die Zeit für Ihren Sohn begrenzen. Sagen Sie dem Gericht, welche Umgangszeiten Sie einhalten können. Zu mehr Umgang können Sie dann nicht verurteilt werden. Das wäre ein Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht. Im Gerichtsbeschluss wird der Umgang festgelegt. Würden Sie hiergegen verstoßen, droht Ihnen ein Ordnungsgeld, es sei denn, Sie haben gute Gründe, warum Sie den Umgang nicht einhalten konnten.

Für die Zukunft folgender Rat: Ändert sich Ihre Lebenssituation, und Sie können beim besten Willen den Umgang nicht einhalten, sollten Sie ein sogenanntes Vermittlungsverfahren einleiten, damit der Umgang angepasst wird. So sind Sie vor einem Ordnungsgeldantrag der Mutter geschützt.

Eine Frage zum Schluss: Kann ein Vater, der sein Kind gar nicht mehr sehen will, zum Umgang durch Ordnungsgeld gezwungen werden? Noch ist die Antwort Nein, weil angenommen wird, dass ein erzwungener Umgang nicht dem Wohl des Kindes dient.

Margarete Fabricius-Brand

Margarete Fabricius-Brand

Als Fachanwältin für Familienrecht mit langjähriger Praxiserfahrung und Diplom-Psychologin verfüge ich über Spezialkenntnisse, die mich befähigen, Ihre familienrechtlichen Probleme zu lösen.