Versorgungs­ausgleich

Der Versorgungsausgleich beinhaltet die hälftige Aufteilung der in der Ehezeit erworbenen Alters- und Invaliditätsanrechte.

In den letzten Jahren beherrschen die Schlagwörter „Altersarmut“ und „private Altersvorsorge“ zunehmend die Schlagzeilen. Dieser Themenbereich ist auch betroffen, wenn eine Ehe, die als Versorgungsgemeinschaft angelegt ist, zerbricht.

Der Versorgungsausgleich zielt darauf ab, dass geschiedene Eheleute auch im Rentenalter versorgt sind. Im Scheidungsfall werden durch das Gericht alle Rentenanrechte aus der Ehezeit  für jeden Ehegatten ermittelt, hälftig geteilt und jeweils auf den anderen Ehegatten übertragen. Es sollen dadurch vor allem Frauen geschützt werden, die wegen der Kindererziehung nicht oder nur eingeschränkt gearbeitet und daher nur geringe Versorgungsanwartschaften erworben haben. Diese Frauen erhalten eine eigenständige soziale Sicherung.

Dem Versorgungsausgleich unterfallen insbesondere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, beamtenrechtliche Versorgungen, berufsständische Versorgungen z.B. der Ärzte, Apotheker, Ingenieure und Rechtsanwälte, Betriebsrenten, Zusatzversorgungen oder private Invaliditäts- und Altersvorsorgeverträge (Riester- und Rürup-Verträge).

Seit der Reform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009 bestehen weitreichende Möglichkeiten, Vereinbarungen über das Vorsorgevermögen und einzelne Rentenanrechte bis hin zum Ausschluss des gesamten Rentenausgleichs zu schließen. Auf diese Weise können für scheidungswillige Ehegatten interessengerechte Lösungen gefunden und Nachteile verhindert werden.

Die einzelnen Anrechte selbst unterliegen einem ständigen Wandel ihrer Werte und Bewertungsgrundlagen. Beispiele hierfür sind der jährlich angepasste Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Einführung der Mütterrente zum 01.07.2014 und die schrittweise Absenkung der Höchstversorgung der Beamtenpensionen von 75 % auf derzeit 71,75%. Alte Entscheidungen zum Versorgungsausgleich sollten daher überprüft werden. Es bestehen Abänderungsmöglichkeiten bei wesentlicher Wertänderung mindestens eines Anrechts.

Häufige Fragen

  • Wann findet der Versorgungsausgleich statt?
  • Muss ich einen Antrag bei Gericht stellen?
  • Wie werden die Rentenansprüche aufgeteilt?
  • Wann wirkt sich der Versorgungsausgleich auf die Rente aus?
  • Was ist, wenn ich schon Rente beziehe?
  • Was passiert, wenn ein Ehegatte vor oder nach der Scheidung stirbt?
  • Wie werden die Rentensprüche aufgeteilt? Habe ich darauf Einfluss?
  • Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente. Wird diese auch gekürzt?
  • Kann ich den Versorgungsausgleich verhindern?
  • Wann findet ein Versorgungsausgleich nicht statt?
  • Was kann ich tun, wenn mein Ehepartner Versorgungsvermögen auflöst?

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