Abstammung

Die Abstammung eines Kindes umfasst die Feststellung, wer Mutter und Vater des Kindes sind.

Leicht festzustellen ist, wer die Mutter des Kindes ist. Dies ist die Frau, welche das Kind zur Welt bringt. Die Eizellspende und die Leihmutterschaft sind in Deutschland verboten.

Schwieriger ist oft die Frage zu beantworten, wer der Vater des Kindes ist. Der leibliche/ biologische Vater eines Kindes lässt sich durch ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren mittels eines DNA-Gutachtens bestimmen.

Ist die Mutter des Kindes verheiratet, gilt der Ehemann der Mutter automatisch als Vater des Kindes. Dies ist nicht immer gewollt. Ist z.B. die Mutter des Kindes von einem anderen Mann als dem Ehemann schwanger, und haben die Eheleute sich getrennt, kann unter Umständen ein Antrag auf Härtefallscheidung gestellt werden, damit die Ehescheidung bis zur Geburt des Kindes rechtskräftig ist. Klappt dies nicht, kann der Ehemann als „Scheinvater“ die Vaterschaft anfechten.

Zahlt der Scheinvater Unterhalt an das Kind, hat er Schadensersatzansprüche gegen den biologischen Vater. Gegen die Mutter bestehen dann Auskunftsansprüche. Diese muss dem Scheinvater sowie auch dem Kind die Identität des biologischen Vaters mitteilen.

Der nichteheliche Vater kann die Vaterschaft, auch schon vor der Geburt des Kindes, anerkennen. Mit der Vaterschaftsanerkennung ist das Kind dann erbberechtigt und hat Unterhaltsansprüche.

Häufige Fragen

Folgende Fragen können sich im Zusammenhang mit der Abstammung stellen.

  • Gibt es Fristen zur Vaterschaftsanfechtung?
  • Wann ist ein Vaterschaftstest sinnvoll?
  • Bin ich der Vater des Kindes meiner Ehefrau, obwohl diese einen Seitensprung hatte?
  • Gibt es Unterschiede zwischen ehelichen und nicht-ehelichen Kindern?
  • Kann das „Kuckuckskind“ Erbe werden, wenn ich sterbe?
  • Was passiert, wenn ich die Frist zur Vaterschaftsanfechtung verpasse?
  • Muss der „Scheinvater“ Unterhalt an das Kind zahlen?
  • Muss ich Unterhalt ab dem Zeitpunkt der Geburt zahlen, wenn die Vaterschaft erst Jahre später festgestellt wird?
  • Kann eine Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden?
  • Muss die Mutter der Anerkennung zustimmen?

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