Herzlich Willkommen

Wir begrüßen Sie auf der Website der Kanzlei Fabricius-Brand Becker Wilkening. Wir sind drei auf das Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen, denen Sie Ihr Problem anvertrauen können, sei es Ihre Scheidung, ein streitiges Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren, ein zu überprüfender Ehevertrag oder die Feststellung Ihrer Vaterschaft. Wir finden mit Ihnen die passende Lösung und setzen sie dann erfolgreich durch.

Fachanwalt Familienrecht Hannover - Kanzlei Fabricius-Brand Becker Wilkening

Bei uns werden Sie von drei Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen für Familienrecht betreut, die über weitere Qualifikationen verfügen: Frau Fabricius-Brand führt noch den Titel Dipl.-Psychologin. Frau Becker hat neben Spezialkenntnissen im Arbeitsrecht noch die Qualifikation zur Wirtschaftsmediatorin erworben  und Frau Wilkening ist zusätzlich Fachanwältin für Sozialrecht.

Durch unseren fachlichen Austausch und die enge Zusammenarbeit steht Ihnen immer eine bestens informierte Ansprechpartnerin zur Verfügung – in Hannover und weit darüber hinaus eine Seltenheit.

Das Familienrecht ist kompliziert, so wie die zugrunde liegenden Konflikte. Bei der Flut neuer Gesetze und der unübersichtlichen Rechtsprechung verlieren nicht nur Laien den Überblick. Deswegen haben wir uns auf das Familienrecht spezialisiert und sind mit drei Rechtsanwältinnen bestens „gerüstet“, Sie optimal zu beraten und zu vertreten.

Die Kollegin Fabricius-Brand ist als Diplom-Psychologin besonders befähigt, menschliches Denken und Beweggründe zu verstehen und dieses Verständnis in Verhandlungen vorteilhaft für die Mandanten einzusetzen. Frau Becker kann ihre vertiefte Kenntnis und ihre Erfahrungen für spezielle unternehmerische und wirtschaftliche Themen dann einbringen, wenn es um die Scheidung von Selbständigen und Unternehmern oder Eheverträge geht. Durch die Spezialisierung der Kollegin Wilkening zur Fachanwältin für Sozialrecht werden bei der Beratung in Trennungs- und Scheidungsverfahren sozialrechtliche Ansprüche bedacht, auf die ein Anspruch bestehen kann. Neue Lebensformen wie der „temporären Bedarfsgemeinschaft“, dem „paritätischen Wechselmodell“, dem „Umgang“ und der „Obhut“ zeigen eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen dem Familien- und Sozialrecht.

Immer streben wir wirtschaftlich sinnvolle, aber auch menschlich verträgliche Ergebnisse an.