Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Das OLG Düsseldorf hat die ab dem 01.01.2021 geltenden Kindesunterhaltsbeträge veröffentlich. Die Anpassung der Unterhaltstabelle zum 01.01.2021 ist erforderlich, da durch die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder (3. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 03.11.2020) das Kindergeld und der Mindestunterhalt steigt.

DÜSSELDORFER TABELLE (ab 01.01.2021) jetzt downloaden

Die Bedarfssätze in der 1. Altersstufe (0 – 5 Jahre) steigen auf 393 € um 24 €, in der 2. Altersstufe (6 – 11 Jahre) auf 451 € um 27 € und in der 3. Altersstufe (12 – 17 Jahre) auf 528 € um 31 €.

Das Kindergeld steigt für das 1. und 2. Kind von 204 € in 2020 auf 219 € ab dem 01.01.2021, für das 3. Kind von 210 € (2020) auf 225 € und das 4. Kind und jedes weitere von 235 € auf jetzt 250 €.

Durch die Anhebung von Mindestunterhalt und Kindergeld ergeben sich auch beim Unterhaltsvorschuss höhere Beträge.

Kinder bis 5 Jahren erhalten monatlich 174 €,
Kinder zwischen 6 und 11 Jahren monatlich 232 €,
Kinder im Alter zwischen 12 und 17 Jahren monatlich 309 €.

Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bleibt unverändert, eine Anhebung erfolgte im Jahr 2020. Diese beträgt bei einem Erwerbstätigen monatlich 1.160,00 €, beim Nichterwerbstätigen 960,00 €.

Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern beträgt unverändert 1.400,0 €, gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenem Berechtigten 1.280,00 € (falls nicht erwerbstätig 1.180,00 €) und gegenüber den Eltern 2.000 € monatlich.

 

Anhang: Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Ab dem 1.Januar 2021 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 EUR.

Jutta Wilkening

Jutta Wilkening

Dank meiner Doppelqualifikation im Familien- und Sozialrecht berate ich Sie umfassend bei Ihren Problemen aus diesen beiden Rechtsgebieten.