Im Internet werben Einzelanwälte und Anwaltskanzleien über zahlreiche Plattformen bundesweit mit einer Online-Scheidung.
Was wird versprochen?
Online-Scheidung soll einfacher, schneller und ohne Anwaltsbesuch möglich sein. Vielfach wird auch damit geworben, dass eine Online-Scheidung billiger sei, vereinzelt sogar mit einer Niedrigpreisgarantie.
Was ergibt der Faktencheck im Hinblick auf Zeit und Kosten?
Eine Abwicklung des gesamten Ehescheidungsverfahrens nur über das Internet gibt es nicht. Die Scheidung einer Ehe ist nur vor dem Familiengericht möglich.
Die Beratung im Internet hat auch keine Auswirkungen auf die Kosten und die Dauer eines Scheidungsverfahrens.
Ein Kostenvorteil durch Beauftragung nur eines Anwalts besteht unabhängig davon, ob Sie den Rechtsanwalt vor dem Scheidungstermin persönlich kennen lernen oder lediglich per Internet Kontakt zu ihm aufnehmen. Im Unterschied zu einer Online-Scheidung haben Sie den Anwalt vor Ort vor dem Gerichtstermin aber bereits kennengelernt und wissen, wer Sie zu dem Gerichtstermin begleiten wird. Auch lassen sich Online-Anwälte häufig von einem Kollegen vor Ort vertreten, um nicht die weiten Fahrten zu dem Familiengericht auf sich nehmen zu müssen, so dass Sie im Gerichtssaal von einem Rechtsanwalt vertreten werden, den Sie nicht kennen und den Sie auch nicht mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt haben.
Wie teuer die Scheidung wird, richtet sich allein nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese Gebühren dürfen auch von Online-Anwälten nicht unterschritten werden.
Wenn sich die Eheleute einig und keine sonstigen Angelegenheiten (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn) zu regeln sind, ist es ausreichend, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten können sich die Eheleute teilen. Die Online-Scheidung ist damit nicht billiger, als wenn Sie einen Rechtsanwalt direkt vor Ort mandatieren. Es gibt keine Niedrigpreisgarantie.
Die Online-Scheidung ist auch nicht zeitsparend. Die Länge des Scheidungsverfahrens hängt ausschließlich vom Mitwirken der Ehegatten und der Auslastung der Gerichte ab. Zeitersparnis durch Kommunikation via E-Mail und Telefon wird Ihnen auch durch eine Kanzlei vor Ort garantiert. Und hier wissen Sie dann, wen Sie “am Hörer haben“ und wer Ihnen Ihre Fragen per E-Mail beantwortet.
Was sind die Risiken?
Online-Scheidungen bergen zudem das große Risiko, dass mit Ihnen nicht über Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn und elterliche Sorge gesprochen wird. Es wird nur geschieden ohne Beratung über den Versorgungsausgleich oder z.B. Unterhalt.
Also: Wird nur der Scheidungsantrag gestellt, bekommt die Mutter nicht ihren Unterhalt wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes, der Altersvorsorgeunterhalt ab Scheidung wird nicht geltend gemacht, der Aufstockungsunterhalt geht verloren, obwohl ehebedingte Nachteile gegeben sind. Bei Zahlungsunwilligkeit oder –unfähigkeit des nicht betreuenden Elternteils fehlt eine Beratung, sich den Kindesunterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu holen.
Der Versorgungsausgleich wird hälftig durchgeführt, obwohl man ihn besser hätte gestalten können. Das gilt besonders für Beamte, die ihre Pensionsansprüche möglichst behalten sollten.
Und dann sollte der Zugewinn im Scheidungsverbund errechnet und geregelt werden, weil das Verfahren nach der Scheidung teurer wird, evtl. sogar verjährt, wenn man die Verjährungsfristen nicht gesagt bekommt.
Eine persönliche anwaltliche Beratung ist aus unserer Sicht dringend erforderlich, damit Ihnen wichtige Ansprüche nicht verloren gehen. Sie ist von Beginn an individuell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten. Im Beratungstermin wird geklärt, ob neben der bloßen Ehescheidung weitere Folgesachen zu klären sind. Nutzen Sie den Vorteil einer persönlichen, individuellen Beratung Ihrer Kanzlei vor Ort. Wir nehmen uns Zeit für Sie und begleiten Sie anschließend zum Familiengericht.