Unterhaltsansprüche bei Nicht-Verheirateten

Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter bzw. des Vaters nach § 1615 l BGB gehört in der Praxis erfahrungsgemäß noch zu den unbekanntesten Ansprüchen, obwohl immer mehr Kinder nichtehelich geboren werden.

Der Kindesmutter steht neben dem Basisunterhalt, der mindestens 3 Jahre nach der Geburt des Kindes andauert, ein Anspruch auf Erstattung der Schwangerschafts- und Entbindungskosten zu. Über den 3. Kindergeburtstag hinaus ist ein sog. Billigkeitsunterhalt aus kinds- und/oder elternbezogenen Gründen denkbar. Ich stelle Ihnen den Betreuungsunterhaltsanspruch vor, für den im Übrigen vom Unterhaltsverpflichteten ein Verfahrenskostenvorschuss für den Fall der gerichtlichen Inanspruchnahme verlangt werden kann. Der Betreuungsunterhaltsanspruch steht wie der eheliche Betreuungsunterhalt im gleichen zweiten Rang.

Jutta Wilkening

Jutta Wilkening

Dank meiner Doppelqualifikation im Familien- und Sozialrecht berate ich Sie umfassend bei Ihren Problemen aus diesen beiden Rechtsgebieten.