In meinem Interview geht es um Besonderheiten bei Unternehmerscheidungen.
Scheidungen von Selbstständigen, Angehörigen der freien Berufe oder Unternehmerscheidungen erfordern regelmäßig die Bearbeitung rechtlich komplexer und umfangreicher Sachverhalte, wenn es z.B. im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung um die Bewertung der Unternehmensanteile oder einer Arztpraxis geht.
Die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung können existenzgefährdend sein, wenn das betriebliche Vermögen verwertet werden muss, um die Ansprüche des anderen Ehegatten zu erfüllen.
Ein Ehevertrag, der vor Beginn der Ehe geschlossen wird, kann hier Abhilfe schaffen. Dabei geht es nicht um einseitige Benachteiligung des wirtschaftlich schwächeren und ausgleichsberechtigten Ehegatten, sondern um die Findung klarer und ausgewogener Regelungen, die die Auseinandersetzung bei Scheitern der Ehe erleichtern. Hierdurch sparen die Eheleute Zeit und Geld.