Beratungshilfeschein -Beratung über die Folgen von Trennung oder Scheidung

Wenn Sie die Kosten für eine anwaltliche Beratung nicht selbst tragen können, steht Ihnen ggf. ein Anspruch auf Beratungshilfe zu.

Diese Beratungshilfe müssen Sie selbst beim Amtsgericht beantragen.  Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, wird Ihnen ein sog. Berechtigungsschein ausgestellt, welchen Sie – ganz wichtig – bereits zur Erstberatung mitbringen müssen.

Bei einer Beratung über die Folgen von Trennung und Scheidung benötigen Sie vier Berechtigungsscheine, da Sie über vier verschiedene Komplexe aufgeklärt werden(vgl. AG Pforzheim FamRG 2018, 1353).

Diese vier Komplexe sind

  • Scheidung
  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem persönlichen Verhältnis zu den Kindern
  • Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ehewohnung und dem Hausrat
  • finanziellen Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsprüche, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung)

Sollten Sie anwaltliche Beratung benötigen, die Kosten hierfür aber nicht selbst tragen können, bringen Sie bitte die entsprechenden Berechtigungsscheine zum Beratungsgespräch mit.

 

 

Alexandra Becker

Alexandra Becker

Mit meiner langjährigen Berufserfahrung biete ich Ihnen entsprechend meiner Spezialisierung eine schnelle, kompetente und umfassende Beratung in allen familienrechtlichen Fragestellungen.