Sollte Ihre Patientenverfügung aufgrund der Corona Epidemie ergänzt oder angepasst werden?

Viele Menschen haben in ihrer Patientenverfügung bestimmt, dass sie keine lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer unheilbaren Krankheit wünschen. Das betrifft z.B. die künstliche Ernährung aber auch die künstliche Beatmung.

Soll diese Verfügung uneingeschränkt auch bei einer CORONA – Erkrankung gelten?

Bei einer Infektionskrankheit wie CORONA kann die Lunge mit Sauerstoff unterversorgt sein. Auch kann es zu Herzrhythmusstörungen und Herzflimmern kommen. In solchen Fällen können vorübergehende Intensivmaßnahmen wie künstliche Beatmung und Stromstöße lebensrettend sein.

Wer nicht an den Folgen der CORONA Krankheit sterben will, sollte vorsorglich in seiner Patientenverfügung den Zusatz aufnehmen, dass er bei

  • einer Infektionskrankheit wie z.B. CORONA damit einverstanden ist, dass vorübergehende Intensivmaßnahmen wie künstliche Beatmung und Herzstromstöße (Defibrillieren) angewandt werden. Dies soll nur geschehen, wenn hierdurch die realistische Chance besteht zu überleben.

Wer an CORONA erkrankt ist und sterben möchte, sollte ebenfalls ergänzend in der Verfügung aufnehmen, dass er

  • selbst bei einer CORONA Erkrankung keinerlei Intensivmaßnahmen erhalten will. Es soll nur eine medikamentöse Behandlung mit Tranquillizern oder Morphinen (MST-Tabletten) erfolgen, um Schmerzen oder Panikattacken bei Atemnot zu lindern.

Führt eine längere Behandlung durch Intensivmaßnahmen bei der Infektionskrankheit zu einer Hirnschädigung oder sonstigen irreparablen Schäden, sollte klargestellt werden, dass

  • dann die Intensivmaßnahmen abzubrechen sind.Es gilt dann die bisherige Verfügung, dass keine lebensverlängernde Maßnahmen, z. B. Beatmung, künstliche Ernährung, Bluttransfusion pp., erwünscht sind.

Der Zusatz kann handschriftlich, mit Datum und Unterschrift versehen, auf die vorhandene Patientenverfügung gesetzt werden.

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Vorsorge in Corona-Zeiten – Mit einer Patientenverfügung absichern

Margarete Fabricius-Brand

Margarete Fabricius-Brand

Als Fachanwältin für Familienrecht mit langjähriger Praxiserfahrung und Diplom-Psychologin verfüge ich über Spezialkenntnisse, die mich befähigen, Ihre familienrechtlichen Probleme zu lösen.