BGH 4.2.2010: Rückforderungen von Schwiegereltern
Bislang erfolgte eine Rückabwicklung erheblicher Zuwendungen an die Schwiegerkinder über die Berechnungen zum Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten.
Der BGH hat nunmehr entschieden, dass die Zuwendungen unabhängig von dieser Auseinandersetzung rückforderbar sind. Abgestellt wird darauf, dass Schwiegereltern die Vorstellung haben, dass ihr Kind auf Grund der Ehe dauerhaft an dem Geschenk teilhat. Scheitert die Ehe, ist diese Grundlage der Zuwendung entfallen und die Schenkung ist rückforderbar.