Gibt es Unterhalt trotz Ehevertrag?

Roswitha K. aus S. fragt: Meine Tochter ist seit zehn Jahren mit einem gewalttätigen Anwalt verheiratet und seitdem Hausfrau und Mutter eines inzwischen siebenjährigen Jungen. Das Kind hat Angst vor seinem Vater, der sich kaum am Familienleben beteiligt und lieber mit Freunden trinkt. In einem Ehevertrag ist alles zum Vorteil meines Schwiegersohnes geregelt. Besteht für meine Tochter und den Sohn bei einer Trennung trotzdem Aussicht auf Unterhalt? Und wie soll die Mutter vorgehen, ohne sich in Gefahr zu bringen?

Die HAZ-Familienexpertin Margarete Fabricius-Brand, Fachanwältin für Familienrecht und Diplom-Psychologin, antwortet:
Nach einer Trennung sollte Ihre Tochter sofort Unterhalt fordern, egal was im Ehevertrag steht. Denn während der Trennung stehen ihr Unterhalt zu, ihrem Sohn ohnehin. Anders sieht es aus beim Unterhalt nach der Scheidung: Auf ihn können Eheleute, wie auch auf die Teilung der Renten und des Vermögens, zwar per Ehevertrag verzichten. Ist aber alles zum Vorteil Ihres Schwiegersohnes geregelt, sind also alle Ansprüche ausgeschlossen, ist dies nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (2004) verboten. In einer Ehe dürfen die Lasten nicht nur einem Partner – meist ist es leider die Ehefrau – einseitig aufgebürdet werden. Berufstätigkeit und Kinderbetreuung sind gleichberechtigt, also sollen Einkommen und Vermögen ausgewogen aufgeteilt werden.

Der Ehevertrag kommt im Scheidungsverfahren auf den richterlichen Prüfstand. Wurde Ihre Tochter unangemessen benachteiligt, wird der ganze Vertrag für nichtig erklärt. Dann kann sie alle gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Ist der Vertrag nicht in Gänze unwirksam, kann das Familiengericht auch einzelne Regelungen korrigieren – und doch Unterhalt zusprechen. Ihr Schwiegersohn wäre gut beraten, Ihrer Tochter ein Angebot zu machen, das der Missbrauchskontrolle des Familiengerichtes standhält. Und wie kann sich Ihre Tochter vor dem gewalttätigen Ehemann schützen? Schlägt er sie, sollte sie sofort die Polizei rufen. Bei häuslicher Gewalt sind die Beamten schnell vor Ort und weisen ihn aus der Wohnung. Will Ihre Tochter auf Dauer getrennt leben, kann sie sich bis zur Scheidung die Wohnung zuteilen lassen. Dies schützt Mutter und Sohn vor weiterer Gewalt.

Margarete Fabricius-Brand

Margarete Fabricius-Brand

Als Fachanwältin für Familienrecht mit langjähriger Praxiserfahrung und Diplom-Psychologin verfüge ich über Spezialkenntnisse, die mich befähigen, Ihre familienrechtlichen Probleme zu lösen.