In dem Buch „Linksanwälte“, das von Jonas Brosig und Angela Borgstedt herausgegeben wurde und im Nomos Verlag im Jahr 2025 erschienen ist, wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das sogenannte rote Jahrzehnt (1967 – 1977) Anwältinnen und Anwälte geprägt hat. Der Schwerpunkt liegt auf der Strafverteidigung. Ich habe in meinem Beitrag versucht, die Frage zu beantworten, inwieweit die damalige Zeit Auswirkung hat auf die Art und Weise, wie ich als Familienfachanwältin in meinen Beruf tätig bin. Hier der Artikel:
XIV. „Linksanwältin“ – das rote Jahrzehnt hat mich geprägt
Margarete Fabricius-Brand
Das Thema
Unter „Linksanwält:innen“ versteht man gemeinhin die Verteidiger:innen in den RAF- bzw. Terroristenprozessen, indessen wird das ganze Spektrum einer linken Anwaltschaft hiermit nicht erfasst.
„Terroristenanwälte“, die gelegentlich dazu neigten, sich mit den Tätern zu identifizieren, empörten die Öffentlichkeit. Der Staat reagierte hierauf mit Verfolgung und Abbau demokratischer Rechte. Durch die Konzentration auf diese kleinere Gruppe verblasste die Wahrnehmung der übrigen
„Linksanwält:innen“. Diese traten und treten unter anderem ein für mehr Selbst und Mitbestimmung sowie Mündigkeit des Einzelnen gegenüber dem Staat, für die Rechte von Patient:innen, Kranken, Behinderten, Arbeitslosen, Arbeitenden und Obdachlosen. Sie engagieren sich für die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau sowie die Stärkung der Rechte von Familien und Kindern, von Mieter:innen, sozial Schwachen und für den Schutz von Minderheiten. In jüngerer Zeit kämpfen „Linksanwält:innen“ auch für eine lebenswerte Umwelt und mehr Schutz bei Mobbing im Internet.
Studienbeginn in Tübingen – Die Protestbewegung ergreift mich
Meine Entwicklung zur „Linksanwältin“ begann mit meinen Erfahrungen in Tübingen, wo ich im Wintersemester 1968/69 mein Jurastudium aufnahm.
Der Tod von Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 und der Anschlag auf Rudi Dutschke am 11. April 1968 führten auch in Tübingen zu Demonstrationen, zunehmend auch zu Protesten innerhalb der Universität gegen konservative Lehrinhalte und deren autoritäre Vermittlung. Im Audimax konnten sich die Wortführer nicht einigen, wer die Vollversammlung leiten sollte. Ich erklärte mich zur Versammlungsleiterin und war plötzlich mittendrin. Beschlossen wurde, das Dekanat zu besetzen, was auch geschah. Wir lümmelten uns in den Sesseln, einige rauchten die Zigarren des Dekans. Bevor die Polizei kam, verschwanden wir und hinterließen Schmutz und Unordnung. Der Dekan, Ludwig Raiser, ein liberaler Jurist, war wütend und nicht bereit, sich unsere Forderungen auch nur anzuhören. Und als einige „Genossen“ die Türschlösser mit Kaugummi verstopften, wuchsen meine Zweifel, damit etwas zu erreichen.
Wir gründeten mit ca. 20 Student:innen die „Basisgruppe Jura“. Das „Wir“ bestand aus Dirk Fabricius, meinem späteren Ehemann, Hendrik Hefermehl, Christine Hohmann-Dennhardt, Eckart Hohmann und Martin Morlock, um nur einige zu nennen.
Unser Anspruch war, linke, sozialistische, sogar kommunistische Ideen nicht nur auf die Straße, sondern auch in die juristische Wissenschaft und Lehre zu tragen. Als Erstsemester wurde uns schnell klar, dass wir, voller Unwissen, vor einer Herkulesaufgabe standen. Wir mussten uns erst einmal juristische Grundkenntnisse aneignen, um sie hinterfragen zu können. Dabei war mir „Das Kapital“, worüber wir diskutierten, genauso fremd wie das juristische Fachwissen.
In den Vorlesungen wurde von „der Kanzel herab“ doziert, in den Seminaren sah es wenig besser aus. Wir störten Vorlesungen und wollten diskutieren, merkten aber bald, dass uns ohne fundierte Argumente nicht zugehört wurde. Gegen die Vorlesung „Allgemeine Staatslehre“ des „großen Bachof“ stellten wir eine Gegenvorlesung auf die Beine, in der wir ein Buch von Hermann Heller, einem sozialdemokratischen Professor der Weimarer Republik, durcharbeiteten. Voller Genugtuung zählten wir am Ende bei uns mehr Teilnehmer:innen als bei Bachof. In dem Seminar von Wolfgang Däubler verfassten Dirk Fabricius und ich ein systemkritisches Referat zum Thema Mitbestimmung. Heftig streitend konnten wir alle voneinander lernen. Mit Däubler ging das.
Der Kriminologe Hans Göppinger vertrat die These, ein Verbrecher sei an seiner Physiognomie zu erkennen. Nach Zuordnung zu einem Verbrecher-Idealtyp könne man vorhersagen, mit welcher Wahrscheinlichkeit er wieder rückfällig werde. Verständnis für Motive des Täters oder Hilfen zur Wiedereingliederung in der Haft waren kein Thema. Fundierte Kritik an diesem biologistischen, unwissenschaftlichen und auch inhumanen Ansatz zu üben, lernte ich erst später.
In den Klausuren empörte mich, wenn von „Fräulein Liederlich“ die Rede war, die schwanger wurde und versuchte, abzutreiben. Frauen wurden durch die Sprache diskriminiert, erst recht durch die Bestrafung nach § 218 StGB. Das erzürnte eine stärker werdende Frauenbewegung, der ich mich bis heute verbunden fühle.
Protest linker Männer und Frauenemanzipation
Neben der Basisgruppe Jura suchte ich eine „politische Heimat“ und trat in die FDP ein. Mir gefiel die freiheitliche Gesinnung eines Ralf Dahrendorf. Leider waren aber die Tübinger Liberalen keine Freidenker. Diese adrett gekleideten Männer unterschieden sich nicht von den braven Jurastuden-ten, die in der Mehrzahl unsere Proteste ablehnten. Ich trat dann in den Spartakus-Bund ein, den studentischen Ableger der DKP. Hier hatten Männer das Sagen. Sie ließen die Genossinnen ungern zu Wort kommen, sie dafür aber fleißig Flugblätter tippen und verteilen. Das gefiel mir nun gar nicht. Schließlich wollten wir ein fest gefügtes Normensystem verändern. Das betraf auch die privaten Verhältnisse und die unakzeptable Festschreibung der Frau als Dienerin. Haften geblieben ist mir der Satz: „Wer zweimal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment“. Was bildeten sich die Genossen vom SDS, den K-Gruppen, Spartakus pp. eigentlich ein? Hier waren sie sich selten einig: Wann immer die Herren Lust verspürten, sollten wir Frauen diese bedienen. Gerade weil unser Protest auch eine kulturelle Dimension hatte, enttäuschte mich diese „linke Variante“ der Unterdrückung der Frau ganz besonders. Mit sexueller Befreiung, ein großes Thema bei uns 68ern, hatte dies nichts zu tun. Da wir gerade im privaten Bereich Grenzen verschieben wollten, experimentierten wir – durchaus vergnüglich – auch mit Drogen, hörten statt Heintje und Roy Black die Beatles, Stones, Jimi Hendrix, Joan Baez und Janis Joplin. Auch fanden erste Überlegungen statt, die Vereinzelung aufzuheben und in WGs zu leben. Meine „Heimat“ blieb die Basisgruppe Jura. Auch wenn wir kontrovers diskutierten, hörten wir einander zu und ließen uns ausreden. Wir wollten viel verändern, waren kreativ und manchmal auch etwas verrückt.
Zunehmend konzentrierten wir uns auf die Lehrinhalte. Rechtsprechung und Gesetze wollten wir im historischen Zusammenhang begreifen, ihre Prägung durch die Nazizeit aufdecken und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz herstellen. Benachteiligung und Diskriminierung in der Gesellschaft wurden von den Gesellschaftswissenschaften, nicht den Juristen erforscht. Die Ergebnisse von Soziologie und Psychologie wollten wir in die juristischen Lehrinhalte integrieren. Vorlesungen hierzu gab es noch nicht. Aufgrund eigener positiver Erfahrungen wollten wir uns Interdisziplinarität in Gruppen erarbeiten. Dieses demokratische Element in der Lehre sollte den Teilnehmer:innen die Angst nehmen, eigene Ideen in die Diskussion einzubringen. Ein Vorhaben, von dem wir fürchteten, dass es an der „altehrwürdigen“ Tübinger Uni nur schwer umzusetzen sei.
Wechsel zur Reformuniversität in Gießen und Beginn des Psychologiestudiums
Deswegen wechselte ich zur Reformfakultät nach Gießen. Diese war Anfang der 1960er Jahre ohne personelle Altlasten durch die Nazizeit gegründet worden. Hier versammelten sich „Außenseiter“, wie Herbert Jäger, Thilo Ramm, Helmut Ridder, Dieter Schwab und insbesondere Anne-Eva Brauneck, die für meinen weiteren Berufsweg bedeutsam waren. Alle Professor:innen vertraten fortschrittliche Ansätze in Lehre und Wissenschaft. Vorlesungen wurden unterstützt durch Arbeitsgemeinschaften, die Lehre ergänzt durch studentische Tutor:innen. In kleinen Gruppen wurde der Stoff durchgearbeitet und kritisch hinterfragt. Lebendiges Lernen statt frontaler Vorlesung.
Als Tutorin durfte ich an den Lehrstuhlbesprechungen von Anne-Eva Brauneck teilnehmen. Hier wurde mir klar, dass gesellschaftliche Veränderung ohne Verständnis der Menschen und ihrer Psyche nicht möglich ist. Deswegen wollte ich Psychologie studieren. Diesen Wunsch unterstützte Brauneck durch ein Gutachten, in dem sie mich als geeignet für dieses Studium empfahl. Trotz Numerus clausus bekam ich einen Studienplatz. In ihrer Habilitation über „Die Entwicklung jugendlicher Straftäter“ hatte Brauneck mit den Jugendlichen, sowie ihren Müttern und Vätern geredet. Ihre Befunde über die persönlichen und sozialen Familien- und Erziehungsverhältnisse hat sie auf ihre wissenschaftliche Bedeutung untersucht.
Diese Herangehensweise wurde Vorbild für meine spätere anwaltliche Tätigkeit. Sie hat mich aber auch „immun“ gemacht, von der zunehmenden Gewaltbereitschaft eines Teils der 68er-Protestler fasziniert zu sein. So sehr, wie auch ich gegen die politischen Zustände aufbegehrte, die Radikalisierung durch Brandstiftung und die organisierten Morde durch die RAF lehnte ich als Irrweg ab. Auch den Buback-Nachruf, in dem von „klammheimlicher Freude“ über die Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer die Rede war, empfand ich als zynische Meinungsäußerung. Trotzdem war ich gegen eine Bestrafung.
Bei den Terrorakten wunderte mich die hohe Beteiligung von Frauen und deren Kaltblütigkeit, mit der sie handelten. In meinem Aufsatz „Frauen in der Isolation“1 versuchte ich die individuelle psychische Situation der Terroristinnen in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext einzuordnen.
Referendarzeit in Gießen und die Entscheidung, Anwältin zu werden
Während der Referendarzeit blieb ich in Gießen und war nebenbei Hilfsassistentin bei Thilo Ramm, der schon 1962 für die Gleichberechtigung bei Bestimmung des Ehenamens eintrat. Er zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit der Hausfrauenehe und forderte, dass Frauen ebenfalls berufstätig sein durften. Gelernt habe ich von Ramm, dass viele Vorschriften im Familienrecht die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit noch nicht bestanden hatten. In meiner späteren Berufstätigkeit habe ich diese Erkenntnis in Wort und Schrift vielfach umgesetzt.
Im Laufe der Referendarzeit wurde mir klar, dass ich weder in der Justiz noch an der Universität arbeiten wollte. Das beruhte auf Erlebnissen, von denen ich eine Begebenheit hervorheben möchte. Bei der Staatsanwaltschaft mussten wir die Sitzungsvertretung allein wahrnehmen. Dazu erhielten wir Vorgaben für das Plädoyer. Nach einer Beweisaufnahme beantragte ich Freispruch, weil die Straftat nicht nachgewiesen werden konnte. So entschied auch das Gericht. Das widersprach der Anweisung. Mein Ausbilder rügte, ich hätte die Erlaubnis zum Freispruch einholen müssen. Mein Argument, das hätte doch zu keinem anderen Antrag geführt, ließ er nicht gelten. Ich hätte fragen müssen. Das überzeugte mich nicht. Später wurde mir klar, er wollte mich auch gar nicht überzeugen, ich sollte mich regelkonform verhalten.
Am Arbeitsgericht in Wetzlar war mein Ausbilder dauerhaft erkrankt. Sein Kollege überließ mir die Leitung vieler Güteverhandlungen. Endete diese nicht mit einem Vergleich, musste ich ein Urteil schreiben. Und das konnte ich nur unvollkommen. Meine Vergleichsquote stieg beachtlich. Mir wurde klar, dass meine Stärken eher im Gestalten, Verhandeln und Kompromisse finden lagen.
In der Justiz wurden seinerzeit Anpassungsleistungen verlangt. Urteile und Anklagen mussten streng nach Formalien abgefasst werden. Inhaltlich war stets die herrschende Meinung wiederzugeben, ihre Beachtung wurde durch gute Noten belohnt. Diskutieren hielt nur auf. Durch diese Denk-und Arbeitsweise fühlte ich mich eingeengt, sie lebenslang als Richterin oder Staatsanwältin ausüben zu müssen, war eine abschreckende Vorstellung. Als Anwältin sah ich hingegen die Möglichkeit, meine Eigenständigkeit und Eigenart zu bewahren und meinen Neigungen nachzugehen.
Der Uni kehrte ich den Rücken, weil meine Erlebnisse als Studentin frustrierend waren. Als Klosterschülerin in einem Mädchengymnasium sozialisiert, hatte ich keine Vorstellung von den diskriminierenden Strukturen an der juristischen Fakultät. Hier waren Studentinnen aber auch Professorinnen in der Minderzahl. Männer und Männlichkeit waren der Maßstab und hieraus ergaben sich spezielle Probleme. Schon beim Betreten des Hörsaals taxierten mich die Kommilitonen, nur weil ich eine Frau war. Ein Professor legte beim Redebeitrag einer Studentin theatralisch die Hand an sein Ohr, weil er sie mit ihrer „Pieps-Stimme“ nicht verstehen konnte. Häufig wurden Argumente von Studentinnen überhört, kleingeredet oder lächerlich gemacht. Die juristische Eignung wurde infrage gestellt, ebenso die Studienmotivation, und es bestand der Verdacht, man wollte sich nur „einen Mann angeln“. Die 68er-Revolte stärkte die Kritik an solchen Verhaltensweisen, die ärgerlich und kränkend waren. Außerdem verschwendete man Energien in diesem lästigen Abwehrkampf. Brauneck riet mir, „wappne dich mit besten Argumenten und vergiss nie, über das männliche Gehabe zu lachen“.
Anwältin in Berlin-Kreuzberg
Als frischgebackene Assessorin zog ich nach Berlin. Hier wollte ich als Anwältin arbeiten und daneben bei Klaus Holzkamp, Begründer der Kritischen Psychologie, mein Diplom machen. Bei ihm konnte ich den gesellschaftskritischen Ansatz auch im Psychologiestudium vertiefen.
Befreit von Klausuren, Zensuren und ständigem Prüfungsdruck mietete ich mit Dirk Fabricius einen ehemaligen Milchladen in Kreuzberg. Nach dem holländischen Modell waren die Räume ebenerdig, die Anwältin durch eine große Scheibe sichtbar. Ich wollte Schwellenängste abbauen und bürgernah sein. Im Kiez lebten viele Ausländer, die Schwierigkeiten mit Anträgen auf Asyl, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hatten. Außerdem herrschte hier ein erbitterter Häuserkampf. Intakte Häuser wurden entmietet, blieben leer stehen und wurden abgerissen, um danach lukrative Neubauten zu errichten. Diese Häuser wurden besetzt. Anfangs wurden die „Instand(be)setzer“, wie sie sich nannten, nur auf Räumung verklagt. Nach heftigen Polizeieinsätzen wurden sie wegen Hausfriedens- später auch wegen Landfriedensbruch strafrechtlich verfolgt. Ich vertrat die Hausbesetzer:innen, auch diese Mandate spannend aber leider wenig lukrativ, was mich damals allerdings nicht störte. Schließlich kämpfte ich auf der „richtigen Seite“: Recht wurde als Waffe eingesetzt, um sich gegen gesellschaftliche und staatliche Macht zu wehren. Es diente dem Schutz der Schwächeren, ein Gedanke, der in der Satzung des Republikanischen Anwältinnen-und Anwälteverein (RAV) verankert ist und mich Jahre später bewog, dort Geschäftsführerin zu werden. Über meine Erfahrungen im „Anwaltsladen“ berichtete ich in dem Artikel „Anwaltspraxis in Kreuzberg“.2 Artikel schreiben machte mir schon damals Freude, es erweitert die Möglichkeit, politische Debatten anzustoßen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen.
Das Thema der Diplomarbeit führt mich zum Strafvollzug
Neben der anwaltlichen Tätigkeit bereiteten Dirk Fabricius und ich unsere Diplomarbeit vor. Wir entwickelten ein Konzept, „Training in rechtlich relevanten Situationen für Strafgefangene“. Die Idee war, ein Leben ohne Straftaten sei eher möglich, wenn sich Straftäter in rechtlichen Fragen des Alltags besser auskennen, beispielsweise in der Familie mit Unterhalt und Scheidung, bei der Schuldenregulierung oder am Arbeitsplatz. Dabei wollten wir die Strafgefangenen auch mit ihren Rechten des gerade in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetzes vertraut machen. Das „besondere Gewaltverhältnis“ mit Betroffenen praktisch infrage zu stellen, stieß auf Seiten der Anstaltsleitung zunächst nicht auf Gegenliebe. Es gelang, die Bedenken auszuräumen. Da wir unser Konzept mit den Inhaftierten erproben wollten, beantragten wir ein Praktikum in der Justizvollzugsanstalt Tegel.
Die Erlaubnis verzögerte sich, wahrscheinlich wegen meiner Mitgliedschaft im Spartakus-Bund, der als verfassungsfeindlich überwacht wurde. Ich hatte vergessen, dort auszutreten. Sehr viel später erfuhr ich von meinem Schwiegervater, Fritz Fabricius, dass er den Berliner Justizsenator von meiner Verfassungstreue überzeugen konnte. Glück gehabt! Das war die einzige Situation, in der mir wegen meiner politischen Aktivität Nachteile drohten.
Die Rüge der Rechtsanwaltskammer Berlin wegen meiner Unterschrift unter eine Solidaritätsbekundung für Fritz Teufel kümmerte mich wenig. Das verfassungswidrige Standesrecht wurde erst später ein Thema für mich.
Nach der Erprobung unseres Konzeptes werteten Dirk Fabricius und ich die Ergebnisse aus und reichten sie als Diplomarbeit ein. Unsere These, Resozialisierung ist auch Rechts-Sozialisierung wurde als „diplomwürdig“ akzeptiert.
Das „rote Jahrzehnt“ ging 1977 zu Ende – ich blieb rechtspolitisch aktiv
Das geschah auf unterschiedliche Weise. So wollte ich in dem Buch „Juristinnen“3 (1982) wissen, wie es anderen Frauen in juristischen Berufen ergangen war. Elisabeth Selbert, Herta Däubler-Gmelin, Heide Pfarr, Jutta Limbach, Anne-Eva Brauneck und Erna Proskauer, um nur einige zu nennen, zogen Bilanz: Frauen sind in die Männerdomäne der juristischen Berufe eingedrungen, die „Hälfte der (juristischen) Welt“ haben sie noch längst nicht erobert.
Ich wurde (1985 bis 1991) Geschäftsführerin des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), gegründet als Reaktion auf die konservative Rechtspolitik des Deutschen Anwaltvereins. Beim RAV versprach ich mir, mit Gleichgesinnten wirksamer für eine freie Advokatur, verstanden als Schutzgarantie für die Schwachen in unserer Gesellschaft, eintreten zu können. Aus einem RAV-Kongress entstand das Buch zum Thema „Linke Anwaltschaft von der APO bis heute“4. Es dokumentiert, was aus der linken Anwaltschaft nach 20 Jahren geworden war.
Unser Einfluss auf die Rechtspolitik in der Bundesrepublik war gering. Maßgeblich wurde sie von den Entscheidungen des Deutschen Juristentages bestimmt, einem Hort konservativer Rechtspolitik. Die Kritik daran von sozialliberalen Jurist:innen nahm zu. Theo Rasehorn (OLG Frankfurt) bezeichnete die Kongresse als „Bekenntnistage für das abgestandene Ordnungsbild bürgerlicher Juristen“. Er beanstandete, dass konservative Juristen, von Interessengruppen und Wirtschaftsverbänden gelenkt, Beschlüsse fassten, die als „herrschende Meinung“ Einfluss auf die Rechtspolitik nahmen.
Es entstand der Gedanke, dem Deutschen Juristentag eine Alternative entgegenzusetzen. Dazu traf sich in Hannover 1989, initiiert von dem Strafverteidiger Bertram Börner und mir, ein kleiner Kreis, um die Chancen für ein solches Vorhaben zu erörtern. Theo Rasehorn schrieb in der Anwaltszeitung „einspruch“ (2/1989) den Artikel: „Juristentag: Heerschau des Establishments“, der mit dem Aufruf endete, „Ein Alternativer Juristentag muss her“. Dem folgten zum ersten Alternativen Juristentag im November 1990 in Hannover 250 Jurist:innen aus Anwaltschaft, Justiz, Wissenschaft und Politik. Es kamen fünf Juristinnen- und Juristentage (AJTs) zustande, ein Erfolg, an den wir anfangs so recht selbst nicht glauben mochten.5 Viele liegengebliebene Themen wurden von renommierten Rechtspolitiker:innen erörtert. Wir stritten um ein fortschrittliches Recht und trugen der Tatsache Rechnung, „dass die moderne Gesellschaft sich als eine pluralistische, konfliktdurchsetzte und streitfähige versteht“ (Fritz Sack).
Auf den Kongressen ist eine Fülle von verschiedenen rechtspolitischen Themen behandelt und heftig diskutiert worden. Die am Ende des Beitrags getroffene Auswahl veranschaulicht dies.
Hervorzuheben ist, dass der verdienstvolle Nomos Verlag nicht nur die Festschrift für Werner Holtfort,6 sondern vier Kongressberichte über die Alternativen Juristinnen- und Juristentage herausgegeben hat. Das half, unsere Ideen festzuhalten und zu verbreiten und dokumentiert ein Stück Zeitgeschichte.
Erfolg im Beruf verkürzt die Zeit für Rechtspolitik
Nach dem 5. AJT musste die bisherige Gewichtung von Beruf, Familie, Rechtspolitik und auch Gesundheit neu durchdacht werden. In der Kanzlei hatten die Mandate in Bezug auf Umfang und Schwierigkeit zugenommen. Mehr Mitarbeiterinnen wurden nötig, um das Niveau der Arbeit möglichst noch zu steigern. Zudem war mir klar geworden, dass Unabhängigkeit im Beruf, Gedanken- und die Freiheit, sich die Mandate auszuwählen, bis hin zum Vortrag in Schriftsätzen und Auftreten vor Gericht, dass diese Freiheit finanziert sein will. Und es gehört auch zur weiblichen Emanzipation, sich eine wirtschaftlich abgesicherte Existenz aufzubauen, ein Ziel, das als Frau und Selbständige in einem Männerberuf nicht ganz so einfach zu erreichen war.
Acht Jahre lang war ich noch Delegierte in der Satzungsversammlung in Berlin, dem Parlament der Anwaltschaft. Im Übrigen widmete ich mich der Führung meiner Kanzlei, in der nur Frauen arbeiten. Zwei Versuche, Kollegen ins Team zu integrieren, scheiterten schnell. Heute sind wir eine Sozietät mit vier Kolleginnen.
Neben der Arbeit in der Kanzlei konnte bzw. kann ich es nicht lassen, immer wieder zur Feder zu greifen und über aktuelle Probleme, meist aus dem Familienrecht, zu schreiben oder auch Vorträge zu halten.7 Meine frühen Erfahrungen wirken als innerer Kompass weiter.
Anhang: Auf den AJTs gehaltene Referate (Auswahl)
- Antje Vollmer, „Warum wandern die Völker?“
- Reinhard Klimmt, „Einwanderungsland oder geschlossene Wohlstandsgesellschaft?“
- Rosi Wolf-Almanasreh, „Thesen für eine Zuwanderungs- und Flüchtlingspolitik in einem sich öffnenden Europa“
- Petra Kelly, „Ökologische Kinderrechte. Der Natur zu ihrem Recht verhelfen“
- Georgios Magoulas, „Zum Schutz der Umwelt: Eine neue Wirtschaftsordnung muss her“
- Winfried Hassemer, Entkriminalisierung im Betäubungsmittelrecht“
- Heinrich Hannover, „Entkriminalisierung im Bereich des politischen Strafrechts und Reform des Strafverfahrensrechts“
- Hildegard Hamm-Brücher, „Ist unsere Demokratie in guter Verfassung?“
- Hans Meyer, „Die Legende vom freien Mandat – Wie viel Abgeordnetenfreiheit benötigt und verträgt das parlamentarische Regierungssystem?“
- Ulrich Preuß, „Wo bleibt das Volk? Erwartungen an demokratische Repräsentation“
- Helmut Simon, „Kann und darf das Volk bei der politischen Willensbildung hinreichend mitwirken?“
- Rudolf Dreßler, „Wege aus der Krise – Zur sozialen Gerechtigkeit auch für kommende Generationen“
- Volkmar Deile, „Menschenrechtsverletzungen in aller Welt: Anprangern genügt nicht“
- Klaus Henning, „Und wo bleiben die Juristen?“
Besonders engagiert war ich, sogenannten Frauenthemen auf „großer Bühne“ Gehör zu verschaffen:
Heide Pfarr referierte zu dem Thema, „Die gesellschaftliche Arbeitsteilung als Rechtsfrage“. Sie beschreibt die Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau als ein Herrschaftsverhältnis, in dem Ökonomie und Männer die Frauen als Ressource für ihre Bedürfnisse nutzen. „Wäre der Privatbereich wie der öffentliche nach ökonomischen Gesetzen gebildet, gäbe es weder Kinder, d.h. zukünftige Arbeitskräfte noch die vielgerühmte Geborgenheit in der Familie. Diese Welt der Privatheit ist die Domäne der Frau“. Das ist das Grundmuster. Ziel sei, die Trennung der beiden Lebenswelten aufzuheben, um Männern zu ermöglichen, Familienarbeit zu übernehmen. Das setze voraus, die Dauer der Arbeitszeit für Männer und Frauen gleich zu gestalten, damit Familienarbeit nicht in der Verantwortung der Frauen verbleibe.
Ute Gerhard betonte in ihrem Referat „Der Preis der Gleichheit? Vom Nutzen des Rechts für das Verhältnis zwischen Männern und Frauen“ die Bedeutung von Art. 3 des Grundgesetzes, eine „Lunte mit Langzeitwirkung“, geeignet vorwiegend im Familienrecht Feuerwerke zu entfachen.
Frigga Haug beschrieb in „Geschlechterverhältnisse als Produktionsverhältnisse“ den vielschichtigen Zusammenhang, in dem Frauenunterdrückung produziert und reproduziert wird. Das Patriarchat beute nicht nur die erwerbstätige Arbeitskraft, sondern auch die von Frauen aus, die aus Liebe, unbezahlt und ohne Wertschätzung die Familienarbeit erledigen.
- Margarete Fabricius-Brand, Frauen in der Isolation, in: Susanne von Paczensky (Hg.), Frauen und Versuche, die Beteiligung von Frauen an Gewaltakten zu erklären, Hamburg 1978, S. 55–68.
- Margarete Fabricius-Brand/Uwe Günther, Anwaltspraxis in Kreuzberg, in: KJ 12:2 (1979), S. 137–181.
- Hierzu vgl. die Tagungsbände: Margarete Fabricius-Brand/Bertram Börner (Hgg.), Dokumentation. Alternativer Juristentag, Baden-Baden 1992; dies. (Hgg.), Dokumentation. 3. Alternativer Juristinnen- und Juristentag, Baden-Baden 1994; dies. (Hgg.), Dokumentation. 4. Alternativer Juristinnen- und Juristentag, Baden-Baden 1996; dies. (Hgg.), Dokumentation. 5. Alternativer Juristinnen- und Juristentag, Baden-Baden 1997.
- Margarete Fabricius-Brand a. (Hgg.), Rechtspolitik „mit aufrechtem Gang“. Fest-schrift für Werner Holtfort zum 70. Geburtstag, Baden-Baden 1990.
- Margarete Fabricius-Brand/Sabine Berghahn/Kristine Sudhölter (Hgg.), Juristinnen – Berichte, Fakten, Interviews, Berlin
- Klaus Eschen/Juliane Huth/Margarete Fabricius-Brand (Hgg.), „Linke“ Anwaltschaft von der APO bis heute – Chancen und Versäumnisse, Köln 1988.
- Margarete Fabricius-Brand/Dirk Fabricius, Was nützt Psychologie dem Anwalt, in: MSchrKrim 63:6 (1980), S. 348–358; dies., Mehr Fairness und Gerechtigkeit in familienrechtlichen Verfahren mit „win-win“. Teil 1, in: Zeitschrift für Konfliktmanagement 10:2 2007, S. 58–62, sowie: Teil 2, in: Zeitschrift für Konfliktmanagement 10:3 2007, S. 84–87; Margarete Fabricius-Brand (Hg.), Anwaltsprotokolle. Einblicke in den Berufsalltag (=Sonderband der Reihe »Demokratie und Rechtsstaat«), Frankfurt am Main/New York 1986; dies. (Hg.), Wenn aus Ehen Akten werden. Scheidungsprotokol-le, Frankfurt am Main/New York 1989; dies, Gerechtigkeit und Fairness in familiengerichtlichen, Verfahren – Versuch einer Bestandsaufnahme, in: Familie, Partnerschaft, Recht 3 (2000), S. 144–151; dies., Das Recht auf eigene Zeit führt zur Neugestaltung des Familienrechts, in: Zeitpolitisches Magazin 14 (2009), S. 9 f.