Gerichtliche Kontrolle bei ehevertraglichem Verzicht
BGH XII ZB 318/11 vom 08.10.2014 Die ehevertragliche Vereinbarung des Ausschlusses von Zugewinn- und Versorgungsausgleich kann der richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten.
BGH XII ZB 318/11 vom 08.10.2014 Die ehevertragliche Vereinbarung des Ausschlusses von Zugewinn- und Versorgungsausgleich kann der richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten.