Kosten für Reparatur der gemeinsamen Immobilie

Wer trägt die Hauskosten nach der Trennung?Als Faustformel gilt: Wer in der Immobilie lebt, hat die verbrauchsabhängigen Kosten selber zu tragen. Das sind insbesondere die Kosten für Strom, Gas, Wasser, Heizung, Telefon etc. Dies ist unabhängig davon, wem die Immobilie gehört. Etwas anderes gilt für die mit dem Gebäude zusammenhängenden Fixkosten, z.B. die Grundabgaben und Gebäudeversicherung. Wenn die Immobilie beiden Eheleuten gemeinsam gehört, sind diese Kosten zu teilen, auch wenn der eine Ehegatte ausgezogen ist. Bei Reparaturen muss zwischen Schönheits- und Modernisierungsmaßnahmen einerseits und notwendigen Erhaltungsaufwendungen andererseits unterschieden werden. Jede Maßnahme ist grundsätzlich im Vorfeld mit dem anderen Eigentümer abzustimmen. Eine Verpflichtung zur Zustimmung und Kostentragung besteht aber nur, wenn es um notwendige Reparaturen zur Wert- und Substanzerhaltung des Gebäudes geht. Dann müssen die Kosten auch gemeinsam übernommen werden.  Im Streitfalle muss ein Sachverständiger entscheiden.

(vgl. OLG Brandenburg, 9 UF 29/15)

Alexandra Becker

Alexandra Becker

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