Alexandra Becker

Fachanwältin für Familienrecht
Wirtschaftsmediatorin
Sozia

Alexandra Becker Fachanwältin für Familienrecht

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin (1998) habe ich mich auf das Familienrecht spezialisiert. Durch meine Zusatzqualifikation als Fachanwältin (2003) und regelmäßige Fortbildungen verfüge ich über fundierte und stets aktuelle familienrechtliche Kenntnisse. Während meiner langjährigen Tätigkeit in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei habe ich viele Selbständige und Unternehmer sowohl vor Eingehung einer Ehe als auch im Zusammenhang mit deren Beendigung beraten. Mit der Ausbildung als Wirtschaftsmediatorin (2023) habe ich weitere Qualifikationen erworben, die mich befähigen, komplexe Probleme, die vor Eingehung der Ehe bei der Errichtung eines Ehevertrags oder im Scheidungsfall bei Unternehmern und in sogenannten besserverdienenden Familien auftauchen, interessengerechter zu lösen.

Von Unternehmern und Selbstständigen wird oft von Steuerberatern oder gesellschaftsvertraglichen Regelungen die Einrichtung eines Ehevertrags gefordert. Hier muss unter Berücksichtigung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, der gesetzlichen Grenzen sowie der individuellen Vorstellungen der zukünftigen Eheleute ein Regelwerk geschaffen werden, das oft erst viele Jahre später Relevanz entfaltet. Ein guter Ehevertrag gibt beiden Eheleuten Sicherheit und Klarheit im Trennungsfall. Der Vertrag selber wird durch einen Notar beurkundet. Die Regelungen werden zuvor regelmäßig durch fachkundige Anwälte ausgehandelt. Hier kann ich Ihnen helfen.

Der Kernbereich meiner Tätigkeit liegt im Scheidungsecht. Wird eine sogenannte Unternehmerehe ohne Ehevertrag geschieden oder trennen sich Selbstständige mit einem eigenen Betrieb, müssen in der Regel hohe Vermögenswerte bewertet und verteilt werden. Nicht selten stehen sehr hohe Unterhaltsansprüche im Raum. Es geht also für beide Ehegatten wirtschaftlich um sehr viel .

Als Wirtschaftsmediatorin stehen mir neben meiner jahrelangen Erfahrung als klassische Familienrechtlerin mit Schwerpunkt Unternehmerehen auch auf der emotionaler Ebene Techniken zur Verfügung, eine interessengerechte Lösung für beide Ehegatten zu erreichen.
Ich bin dadurch besser in der Lage, komplexe finanzielle Strukturen zu erfassen, zu bewerten und Vorschläge für die Auseinandersetzung anzubieten.

Wie bei jeder Trennung prallen wirtschaftliche Interessen auf subjektive und emotionale Empfindlichkeiten. Wichtig ist in einer solchen Lage, dass die finanziellen Themen zunächst präzise aufgearbeitet und dann mit beiden Parteien über faire Lösungen verhandelt wird. Es geht darum, die Verantwortung nicht auf Gerichte abzuwälzen und in langwierigen, teuren und emotional erheblich belastenden Prozesse schlussendlich eine Regelung zu erhalten, mit der keiner der Eheleute zufrieden ist. Besser ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um eine maßgeschneiderte Gesamtlösung selbstbestimmt zu erarbeiten. Das Ergebnis fließt dann in eine sogenannte Ehescheidungsfolgenvereinbarung ein.
Auf dieser breiten Grundlage kann ich Ihnen verlässlich und umfassend Rat erteilen. Dabei profitieren Sie von meiner einfühlsamen Art wie von meiner Durchsetzungsstärke. Diese hat sich oft in streitigen Verhandlungen bewährt.
Mein Anspruch ist es, für Ihre individuellen Ziele und Interessen eine dauerhafte und tragfähige Lösung mit Ihnen gemeinsam zu finden.