Der besser verdienende, die Kinder betreuende Elternteil

Wann muss der betreuende Elternteil auch den Barunterhalt für die Kinder sicherstellen? Grundsätzlich betreut der eine Elternteil die Kinder, der andere muss zahlen. Hiervon wird nur im Ausnahmefall abgewichen, nämlich dann, wenn der betreuende Elternteil über deutlich höheres Einkommen verfügt. Der BGH sieht die Schwelle erreicht, wenn der betreuende Elternteil etwa drei mal mehr verdient, als der ansonsten Barunterhaltspflichtige. In Betracht kommt auch eine anteilige Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils. Zunächst ist zu prüfen, ob die Unterhaltsverpflichtung bei dem primär unterhaltspflichtigen Elternteil zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht führen würde, und der betreuende Elternteil darüber hinaus den Unterhalt ohne Gefährdung seines angemessenen Selbstbehalts aufbringen könnte. Generell muss der Pflichtige für den Kindesunterhalt aber alles Einkommen einsetzen, welches über dem angemessenen Selbstbehalt , derzeit 1.300,00 €, liegt.

Die den geringer verdienenden Elternteil treffende Unterhaltslast, die trotz Einkommensgefälle nicht zu umgehen ist, wird teilweise durch den Ehegattenunterhalt abgefangen. Denn die Unterhaltszahlung kürzt sein Einkommen und führt zu höheren Unterhaltsansprüchen gegen den besser verdienenden Elternteil.

Alexandra Becker

Alexandra Becker

Mit meiner langjährigen Berufserfahrung biete ich Ihnen entsprechend meiner Spezialisierung eine schnelle, kompetente und umfassende Beratung in allen familienrechtlichen Fragestellungen.