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Kanzlei für Familienrecht |
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Erbrecht |
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Um zu entscheiden, ob man ein Testament aufsetzen sollte, müssen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation folgende Aspekte beachtet und erörtert werden:
- Wer sind meine gesetzlichen Erben?
- Sind trotz Scheidung oder Trennung die testamentarischen Bestimmungen, die mit dem Ehegatten gemeinsam getroffen wurden, auch über die Scheidung hinaus wirksam?
- Die nicht gemeinsamen Kinder des Partners sind nicht erbberechtigt – wie kann ich diese bedenken?
- Wie kann ich verhindern, dass mein Partner für den Fall meines Todes mit meinen Kindern Auseinandersetzungen um den Nachlass hat, auch wenn ich möchte, dass meine Kinder mich beerben?
- Meine und die Kinder meines Partners sollen nach dem Tod des zuletzt Versterbenden gleichermaßen erben, wie können wir dies erreichen?
- Sollte ich unter Berücksichtigung der Freibeträge im Rahmen der Festsetzung der Erbschaftsteuer vorab Regelungen treffen?
Auch in der Situation eines Erbanfalles können vielfältige Fragen bestehen:
- Wann empfiehlt es sich, eine Erbschaft auszuschlagen?
- Wie erfahre ich davon, ob mich jemand testamentarisch bedacht hat?
- Wer ist erbberechtigt?
- Wer ist pflichtteilsberechtigt?
- Wie erhalte ich Auskunft über den Bestand des Nachlasses?
- Wie errechnet sich ein Pflichtteilsanspruch?
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In diesen und weiteren Fragen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Lassen Sie sich einen Termin geben. |
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