Kanzlei für Familienrecht
Erbrecht

Um zu entscheiden, ob man ein Testament aufsetzen sollte, müssen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation folgende Aspekte beachtet und erörtert werden:
  • Wer sind meine gesetzlichen Erben?
  • Sind trotz Scheidung oder Trennung die testamentarischen Bestimmungen, die mit dem Ehegatten gemeinsam getroffen wurden, auch über die Scheidung hinaus wirksam?
  • Die nicht gemeinsamen Kinder des Partners sind nicht erbberechtigt – wie kann ich diese bedenken?
  • Wie kann ich verhindern, dass mein Partner für den Fall meines Todes mit meinen Kindern Auseinandersetzungen um den Nachlass hat, auch wenn ich möchte, dass meine Kinder mich beerben?
  • Meine und die Kinder meines Partners sollen nach dem Tod des zuletzt Versterbenden gleichermaßen erben, wie können wir dies erreichen?
  • Sollte ich unter Berücksichtigung der Freibeträge im Rahmen der Festsetzung der Erbschaftsteuer vorab Regelungen treffen?

Auch in der Situation eines Erbanfalles können vielfältige Fragen bestehen:
  • Wann empfiehlt es sich, eine Erbschaft auszuschlagen?
  • Wie erfahre ich davon, ob mich jemand testamentarisch bedacht hat?
  • Wer ist erbberechtigt?
  • Wer ist pflichtteilsberechtigt?
  • Wie erhalte ich Auskunft über den Bestand des Nachlasses?
  • Wie errechnet sich ein Pflichtteilsanspruch?
In diesen und weiteren Fragen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Lassen Sie sich einen Termin geben.

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